Der Schulvorstand der Käthe-Kollwitz-Schule-Bergen setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter Herr Kai Backhaus.
Die weiteren elf Mitglieder bestehen aus fünf gewählten Mitgliedern aus dem Kollegium der KKS, drei Elternvertreter/innen und drei Schülervertreter/innen.
Den Schulvorstand für das Schuljahr 2020/2021 bilden:
Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einschließlich der Schulleiterin oder des Schulleiters bilden die eine Hälfte der Mitglieder des Schulvorstandes. In der Regel teilen sich Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertreter die andere Hälfte. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter.
Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Schulvorstand berufen. Ebenso kann sich der Schulvorstand zu einzelnen Tagesordnungspunkten einzelne fachkundige Gäste zur eigenen Information und Beratung einladen.
Der Schulvorstand entscheidet u. a. über:
1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom MK eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulierung“)
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters
3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation
4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen
5. die Führung einer Eingangsstufe
6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, der ständigen Vertreterin bzw. des ständigen Vertreters sowie anderer Beförderungsstellen
7. die Abgabe zur Herstellung des Benehmens
8. die Ausgestaltung der Stundentafel
9. Schulpartnerschaften
10. Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung
11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen
12. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen
13. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen
14. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule
15. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation)
16. Vorschlag für Schulprogramm und Schulordnung (die Entscheidung trifft die Gesamtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).
(aus: "Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule". Flyer. Niedersächsisches Kultusministerium, Oktober 2007)