Der Schulvorstand der Käthe-Kollwitz-Schule-Bergen setzt sich aus zwölf Mitgliedern zusammen. Den Vorsitz hat der Schulleiter Herr Kai Backhaus.

Die weiteren elf Mitglieder bestehen aus fünf gewählten Mitgliedern aus dem Kollegium der KKS, drei Elternvertreter/innen und drei Schülervertreter/innen.

Den Schulvorstand für das Schuljahr 2020/2021 bilden:

  • Herr Kai Backhaus (FöR, Vorsitz)
  • Herr Bastian Armbruster (FöL)
  • Frau Alexandra Bein (FöL'n)
  • Herr Detlef Guthardt (RL)
  • Frau Verena Linke (FöL'n)
  • Herr Jens Müller (FöL)
  • Herr André Halecker (Elternvertreter)
  • Frau Beatrix Siemer (Elternvertreterin)
  • Herr Klaus-Dieter Schmidt (Elternvertreter)
  • Jean Louise Ebeling (Schülervertreterin)
  • Bent Schoch (Schülervertreter)
  • Alexander Stehr (Schülervertreter)

Aufgaben des Schulvorstands

Die Vertreterinnen und Vertreter der Lehrkräfte und pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter einschließlich der Schulleiterin oder des Schulleiters bilden die eine Hälfte der  Mit­glieder des Schulvorstandes. In der Regel teilen sich Eltern- und Schülervertreterinnen und -vertreter die andere Hälfte. Den Vorsitz hat die Schulleiterin oder der Schulleiter.

Der Schulvorstand kann weitere Personen als beratende Mitglieder ohne Stimmrecht in den Schulvorstand berufen. Ebenso kann sich der Schulvorstand zu einzelnen Tagesord­nungspunkten einzelne fachkundige Gäste zur eigenen Information und Beratung einla­den.

Der Schulvorstand entscheidet u. a. über:

1. die Inanspruchnahme (ob und in welchem Umfang) der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit vom MK eingeräumten Entscheidungsspielräume („Deregulie­rung“)

2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters

3. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung einer besonderen Organisation

4. die Zusammenarbeit mit anderen Schulen

5. die Führung einer Eingangsstufe

6. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin bzw. des Schulleiters, der ständigen Vertreterin bzw. des ständigen Vertreters sowie anderer Beför­derungsstellen

7. die Abgabe zur Herstellung des Benehmens

8. die Ausgestaltung der Stundentafel

9. Schulpartnerschaften

10. Mitwirkungsentscheidungen bei der Namensgebung

11. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen

12. Grundsätze für die Tätigkeit der pädagogischen Mitarbeiter/innen an Grundschulen

13. Grundsätze für die Durchführung von Projektwochen

14. Grundsätze für die Werbung und das Sponsoring in der Schule

15. Grundsätze für die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule (d.h. Selbstevaluation) 

16. Vorschlag für Schulprogramm und Schulordnung (die Entscheidung trifft die Ge­samtkonferenz im Benehmen mit dem Schulvorstand).

(aus: "Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Schulvorstand der Eigenverantwortlichen Schule". Flyer. Niedersächsisches Kultusministerium, Oktober 2007)